Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.10.2002 - 22 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6741
OLG Celle, 10.10.2002 - 22 U 79/01 (https://dejure.org/2002,6741)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.10.2002 - 22 U 79/01 (https://dejure.org/2002,6741)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - 22 U 79/01 (https://dejure.org/2002,6741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch auf Aufstockung des Erbteils bis zum Erreichen des Pflichtteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2305 BGB ; § 2306 BGB
    Erbrecht; Pflichtteilsrecht; Pflichtteilsergänzungsanspruch; Ausschlagungsrecht; Beschwerter Erbteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbrecht; Pflichtteilsrecht; Pflichtteilsergänzungsanspruch; Ausschlagungsrecht; Beschwerter Erbteil

  • Judicialis

    BGB § 2305; ; BGB § 2306

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2305 § 2306
    Zur Vereinbarkeit des Anspruches auf Aufstockung des hinterlassenen Erbteils bis zum Erreichen des Pflichtteils mit der gesetzlichen Vorschrift, dass Beschränkungen und Beschwerungen des Erbteils als nicht angeordnet gelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stade - 6 O 228/96
  • OLG Celle, 10.10.2002 - 22 U 79/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 128/80

    Beschränkungen und Beschwerungen des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Celle, 10.10.2002 - 22 U 79/01
    An dieser Beurteilung ändert auch die vom Kläger herangezogene Entscheidung BGHZ 80, 263 nichts.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2393
OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 94 Alt 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 389 BGB, § 3 AGBG
    Verbundene Unternehmen: Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr und einer nach Insolvenzeröffnung erklärten Aufrechnung auf deren Grundlage

  • Wolters Kluwer

    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr; Vorliegen einer überraschenden Klausel; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders; Einbindung des in Bezug genommenen Unternehmens in die ...

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 96 I; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de

    InsO § 94; InsO § 96 Abs. 1; AGBG § 3; AGBG § 9
    Zulässigkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr - Insolvenzrechtliche Beständigkeit einer Konzernverrechnungsklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1512 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 54
  • ZIP 2003, 1408
  • NZI 2003, 436
  • NZI 2004, 640 (Ls.)
  • NZG 2003, 831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Eine Konzernverrechnungsklausel begründet eine solche zusätzliche, dem Vertrag nicht mehr immanente Sicherheit dagegen nicht, sondern erspart wie dargelegt lediglich die Vereinbarung einer Abtretung der Forderung des Dritten (für die Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im Ergebnis Lindacher, a.a.O., Rdnr. 76; Joussen, a.a.O., S. 280 f.; für die Unwirksamkeit Ulmer, in: Ulmer/Brandtner/Hensen, AGBG, 9. Aufl. 2001, § 3, Rdnr. 35; von Westphalen, ZIP 1984, 529, 537; Wienberg, in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Aufl. 2000, § 94, Rdnrn. 28 ff., unter Berufung auf § 455 Abs. 2 BGB; ebenso mit sehr knapper Begründung Sinz, in: Kölner Schrift zur InsO, 2. Aufl. 2000, S. 637 f.; ähnlich Landfermann, ebenda, S. 181; unentschieden nach der alten Rechtslage BGH, ZIP 1981, 880 f.).

    Nach der früheren Rechtslage war die Annahme eines Verstoßes wegen Unvereinbarkeit mit zwingendem Recht, nämlich § 55 S. 1 Nrn. 2, 3 KO bzw. § 96 Abs. 1 Nrn. 2, 3 InsO einhellige Meinung (vgl. BGH, ZIP 1981, 880 f.; vgl. Smid, InsO, 2. Aufl. 2001, § 94, Rdnr. 7; § 96, Rdnr. 9; Brandes, MK zur InsO, 2001, § 94, Rdnr. 39 m.w.N.).

  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Vielmehr kann Auskunft grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach feststeht, aber der Anspruchsinhalt offen ist (vgl. BGH, NJW 1979, 1832 m.w.N.).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95

    Aufrechnung - Konkurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • OLG Köln, 28.04.1995 - 25 U 17/94

    Unwirksame Aufrechnung nach Konkurseröffnung - Konkurs, Aufrechnung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Aus § 94 InsO wird nunmehr auch deren unter dem früheren Recht umstrittene, für bestimmte Konstellationen vom Bundesgerichtshof in analoger Anwendung des § 55 KO (jetzt: § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO) verneinte (vgl BGH Urteile vom 3. Juni 1981 - VIII ZR 171/80 - BGHZ 81, 15 und vom 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90 - NJW 1991, 1060) grundsätzliche Wirksamkeit für den Insolvenzfall abgeleitet (vgl OLG Frankfurt Urteil vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 - ZIP 2003, 1408 ff; vgl auch Brandes aaO, § 94 RdNr 38; Häsemeyer aaO S 659 RdNr 41; Uhlenbruck, aaO, § 94 RdNr 20; Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 63. Aufl 2004, § 387 RdNr 22; unentschieden Gottwald aaO, RdNr 28).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 - ruhen zu lassen.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Unerheblich ist für die Inhaltskontrolle schließlich, ob in der Insolvenz wirksam mit Forderungen eines konzernangehörigen Drittunternehmens aufgerechnet werden kann (so zutreffend OLG Frankfurt ZIP 2003, 1408, 1410).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Für den Insolvenzfall ist jedoch aus der von § 53 KO abweichenden Fassung des § 94 InsO nicht zu entnehmen, daß Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitserfordernis entfallen lassen, nunmehr insolvenzfest sind (Rendels/Tetzlaff EWiR 2003, 773, 774; Rendels ZIP 2003, 1583, 1586 f; Adam WM 1998, 801, 803 f; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis 6. Aufl. Rn. 6.146; Braun/Kroth, InsO § 94 Rn. 24; M. Wolf, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 4. Aufl. § 11 Nr. 3 Rn. 15; vgl. auch OLG Köln ZIP 1995, 850, 852; Erman/H.P. Westermann, BGB 11. Aufl. § 388 Rn. 24).
  • LG Köln, 04.11.2003 - 22 O 118/03

    Anforderungen an die Substantiierung eines Kaufpreiszahlungsanspruchs für

    anderes Unternehmen im Konzern herbeigeführt werden kann, findet keine unangemessene Benachteiligung des Schuldners statt (OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1408, 1409).

    Es sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Gesetzgeber den Fall der Konzernverrechnungsklausel von dieser Neuregelung ausnehmen wollte (OLG Frankfurt ZIP 2003, 1408 ff.; s.a. Adam, Die Aufrechnung im Rahmen der Insolvenzordnung, WM 1998, 801).

  • OLG Köln, 19.04.2004 - 2 U 187/03

    Stillschweigende Kontokorrentvereinbarung bei Warenlieferung an selbständige

    Schließlich bedarf es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits weder einer abschließende Klärung der Frage der Insolvenzbeständigkeit der in Ziffer 7. der Kauf-, Zahlungs- und Lieferbedingungen enthaltenen Konzernverrechnungsklausel (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 54 mit Anm. Rendels/Tetzlaff, EWiR 2003, 773; Adam, WM 1998, 801 [803 f.]; Hamacher, BauR 2003, 21), noch der Klärung der Problematik, wie sich die Anmeldung einer Forderung zur Tabelle auf die Möglichkeit einer späteren Aufrechnung auswirkt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7332
OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01 (https://dejure.org/2001,7332)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.11.2001 - 2 U 79/01 (https://dejure.org/2001,7332)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. November 2001 - 2 U 79/01 (https://dejure.org/2001,7332)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verbraucherschutz; Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB); Rückabwicklung verbundener Geschäfte ; Herausgabepflicht; Zurückgewährung; Netto-Rate; Tragung des Zins-und Kostenanteils

  • Judicialis

    AGBG § 11; ; VerbrKrG § ... 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 2 S. 4; ; BGB § 813; ; BGB § 467 S. 2; ; BGB § 346 S. 1; ; BGB § 346 S. 3; ; BGB § 347 S. 3; ; BGB § 286 Abs. 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de

    Bei Rückabwicklung nach § 9 Abs. 1 VerbrKrG gehen Zins-und Kostenanteile zu Lasten des Käufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Rückabwicklung verbundener Geschäfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01
    Dementsprechend hat die finanzierende Bank einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung gegen den Verkäufer (vgl. BGHZ 133, 254 für den Widerruf nach HaustürwiderrufG, Palandt-Putzo 60. Aufl. Rdnr. 15 zu § 9 VerbrKrG, auch zur Wandlung).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1996 - 24 W 27/96

    Ansprüche des Verbrauchers gegen die Bank im Falle der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01
    Ein Anspruch gegen diesen bestünde aus § 813 BGB (vgl. OLG Düsseldorf BB 1996, 1905).
  • LG Hagen, 23.07.1993 - 1 S 119/93

    Kostentragung durch den Käufer im Falle der Wandlung eines verbundfinanzierten

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01
    aa) Zum Teil wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Zins- und Kostenanteil bei Rückabwicklung eines verbundenen Geschäftes selbst zu tragen habe und von keinem seiner Vertragspartner herausverlangen könne (LG Hagen, MDR 1994, 251; LG Bonn BB 1993, 1319).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.1992 - 4 U 197/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01
    Damit kann der Kläger, auch ohne weitere Nachbesserungsversuche der Beklagten zu ermöglichen, Wandlung verlangen, da ihm als Erwerber eines fabrikneuen Fahrzeuges billigerweise nicht zugemutet werden kann, sich auf die damit erforderlichen, ausgesprochen umfangreichen Nachbesserungsarbeiten einzulassen (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 1993, 213).
  • LG Bonn, 14.04.1993 - 5 S 64/92

    Kaufvertragsrecht; kein Ersatz der Finanzierungskosten bei Wandlung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01
    aa) Zum Teil wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Zins- und Kostenanteil bei Rückabwicklung eines verbundenen Geschäftes selbst zu tragen habe und von keinem seiner Vertragspartner herausverlangen könne (LG Hagen, MDR 1994, 251; LG Bonn BB 1993, 1319).
  • OLG Naumburg, 12.01.2007 - 10 U 42/06

    Rücktritt von einem durch Kredit finanzierten Autokauf

    Ihr steht vielmehr - wie von dem Landgericht zutreffend erkannt - lediglich ein unmittelbarer Rückzahlungsanspruch gegenüber der Beklagten in Höhe der von ihr an die B -Bank entrichteten Tilgungsraten zu (vgl. ebenso OLG Naumburg, Urt . v. 22.11.2001 - 2 U 79/01, OLGR 2003, 87 [88]; OLG Hamm, Urt .

    des § 346 Satz 1 BGB anzusehen ist, berücksichtigt werden (vgl. OLG Naumburg, Urt . v. 22.11.2001 - 2 U 79/01, OLGR 2003, 87 [88]; OLG Hamm, Urt .

    Die Frage, ob der Käufer bei verbundenen Geschäften nur die Nettoraten oder auch die in ihnen enthaltenen Zinsen und Kosten herausverlangen kann, wird in der Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. zum Meinungsstand OLG Naumburg, Urt . v. 22.11.2001 - 2 U 79/01, OLGR 2003, 87 [88]).

    Während ein Teil der Rechtsliteratur und Rechtsprechung dem Käufer nur einen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm gezahlten Nettokreditraten zubilligt (vgl. OLG Naumburg, Urt . v. 22.11.2001 - 2 U 79/01, OLGR 2003, 87 [88]; OLG Hamm, Urt .

    Mehr als dasjenige, was der Verkäufer selbst aufgrund des Kaufvertrage erhalten hat, kann von ihm auch nicht nach Rücktritt herausverlangt werden (vgl. OLG Naumburg, Urt . v. 22.11.2001 - 2 U 79/01, OLGR 2003, 87 [89]).

    Eine andere Betrachtungsweise ist hier auch nicht aufgrund der Sondersituation bei verbundenen Geschäften geboten (vgl. OLG Naumburg, Urt . v. 22.11.2001 - 2 U 79/01, OLGR 2003, 87 [89]).

    Nach der alten Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes waren die Finanzierungskosten daher nicht nach § 467 Satz 2 BGB a.F. erstattungsfähig (vgl. OLG Naumburg, Urt . v. 22.11.2001 - 2 U 79/01, OLGR 2003, 87 [89]).

  • OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12

    Verbundenes Geschäft: Rechtsgrundlage für einen Rückforderungsdurchgriff

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des hiesigen 2. Zivilsenats (Urt. v. 22.11.2001, 2 U 79/01, zitiert nach juris) gehe zwar dahin, dass der Käufer vom Verkäufer nur die Nettodarlehensraten verlangen könne, besage aber nichts darüber, ob die Bank die an sie gezahlten Zins- und Kostenanteile behalten dürfe.
  • OLG Stuttgart, 02.02.2006 - 13 U 94/05

    Zulässigkeit der Berufung des obsiegenden Klägers bei materieller Beschwer

    Denn sie sind nicht zum Zweck des Abschlusses des Vertrages aufgewendet worden, sondern sie sind zusätzlicher Aufwand, zu dem der Käufer durch die Erwartung, eine fehlerfreie Sache zu erhalten, veranlasst worden ist (zuletzt OLG Naumburg, OLGR 2003, Seite 87 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 2 W 26/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8800
OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 2 W 26/03 (https://dejure.org/2003,8800)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.05.2003 - 2 W 26/03 (https://dejure.org/2003,8800)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 2 W 26/03 (https://dejure.org/2003,8800)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenerstattung im Berufungsverfahren: Erstattungsfähige Kosten des Beklagtenanwalts nach Berufungsrücknahme wegen eines Hinweisbeschlusses betr. eine beabsichtigte Berufungsverwerfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 BRAGO; § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO; § 91 Abs. 1 ZPO; § 32 Abs. 1 BRAGO
    Anwaltskosten des Berufungsbeklagten bei Rücknahme der Berufung durch den Kläger; Erfordernis eines Sachantrags

  • Wolters Kluwer

    Anwaltskosten des Berufungsbeklagten bei Rücknahme der Berufung durch den Kläger; Erfordernis eines Sachantrags

  • Judicialis

    ZPO 91 Abs. 1; ; ZPO 522 Abs. 2; ; BRAGO 32 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kostenerstattung - Anwaltskosten bei Beendigung des Berufungsverfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.12.2002 - 8 W 389/02

    Notwendigkeit der Beauftragung eines Berufungsanwalts für den Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 2 W 26/03
    (a. A. OLG Celle, OLGR 2003, 113 f.).

    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, da eine Divergenz zwischen der Entscheidung des Senats und derjenigen des Oberlandesgerichts Celle vom 17.12.2002 (OLGR Celle 2003, 113 f) besteht.

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 WF 209/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Mitwirkung des PKH-Anwalts bei außergerichtlichem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 2 W 26/03
    Bevor der Beklagtenvertreter Kenntnis von der Berufungsbegründung erlangt hatte, war ein Sachantrag nicht notwendig (vgl. BGH MDR 2003, 415 f. für den Fall mangelnder Revisionsbegründung).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3109
OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2003 - 20 W 135/03 (https://dejure.org/2003,3109)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 FGG, § 127 ZPO, § 574 ZPO
    Unzulässige weitere Beschwerde: Unanfechtbare Versagung der Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde bei Versagung der Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren im FGG-Verfahren ; Nichtzulassungsentscheidung des Beschwerdegerichts; Außerordentliche weitere Beschwerde; Auslegung einer unstatthaften Beschwerde als Gegenvorstellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmittel im Prozesskostenhilfe-Verfahren, Beschwerdeverfahren, FGG-Sachen

  • Judicialis

    FGG § 14; ; FGG § 27; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 546; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    FGG § 14
    Zur Versagung der Prozesskostenhilfe im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 175
  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Dabei entspricht für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Rechtsbeschwerde die (sofortige) weitere Beschwerde des § 27 FGG, die ebenso wie die Rechtsbeschwerde des § 546 ZPO auf die Rechtskontrolle beschränkt ist und in etlichen gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen von der Zulassung durch das Beschwerdegericht abhängt (vgl. BayObLG NJW 2002, 2573).

    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Ob hieran nach dem Inkrafttreten des ZPO-RG im Hinblick auf die neu geschaffene Vorschrift des § 321 a ZPO festzuhalten ist (ablehnend für das ZPO-Verfahren BGH NJW 2002, 1577 und für das FGG-Verfahren BayObLG MDR 2003, 410) kann hier dahin stehen.
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 107/02

    Erbrecht des Kindes trotz vertraglichen Ausschlusses- Zulässigkeit der Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Dies gilt auch hinsichtlich der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln, während im übrigen für die Rechtsmittel die speziellen Vorschriften des FGG anzuwenden sind ( vgl. BayObLGZ 2002, 89 und FGPrax 2002, 119; Demharter NZM 2002, 233, 235).
  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZB 41/96

    Zulässigkeit einer außerordentlichen weiteren Beschwerde wegen greifbarer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Zwar war auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit als Rechtsgrundsatz bisher anerkannt, dass eine nicht anfechtbare Entscheidung ausnahmsweise dann mit der außerordentlichen Beschwerde anfechtbar sein muss, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. dazu BGH NJW 1997, 744; BayObLG JurBüro 1988, 362 und FGPrax 1999, 160; OLG Frankfurt JurBüro 1993, 545 und OLG-Report 2001, 118).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Ob hieran nach dem Inkrafttreten des ZPO-RG im Hinblick auf die neu geschaffene Vorschrift des § 321 a ZPO festzuhalten ist (ablehnend für das ZPO-Verfahren BGH NJW 2002, 1577 und für das FGG-Verfahren BayObLG MDR 2003, 410) kann hier dahin stehen.
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 3Z BR 109/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Danach ist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das Landgericht für das Beschwerdeverfahren nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar, wenn das Landgericht diese in seiner Entscheidung zugelassen hat ( ebenso BayObLG FGPrax 2002, 182 und FamRZ 2002, 1713; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1375).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1999 - 19 Wx 20/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2003 - 20 W 135/03
    Wie in allen sonstigen Fällen, in denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels von der Zulassung des Gerichts abhängt, dessen Entscheidung angefochten werden soll, ist wegen der Rechtskraftwirkung eine Überwindung der fehlenden Zulassung weder durch eine Anfechtung der Nichtzulassung noch durch eine Nachholung der Zulassungsentscheidung möglich (vgl. BGH NJW 1981, 2855 ff. und NJW 1999, 290; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 32; OLG Karlsruhe FGPrax 1999, 183; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 m. w. N.).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 131/99

    Sofortige weitere Beschwerde im Notarkostenbeschwerdeverfahren

  • OLG Frankfurt, 19.01.1993 - 20 W 482/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen

  • BGH, 11.03.2004 - V ZB 63/03

    Anfechtung einer Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren im FGG

    a) Für den vorliegenden Fall bedeutet dies insbesondere, daß die Anfechtbarkeit einer Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, mithin nach einer Zulassung durch das Landgericht, eröffnet ist (BayObLGZ 2002, 147, 148; BayObLG, FamRZ 2002, 1713, 1714; vgl. auch BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2003, XII ZB 251/03, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLGZ 2002, 89, 92 jeweils für das Verfahren der Richterablehnung; BayObLGZ 2002, 274, 275 für die Verweisung in § 13a Abs. 3 FGG; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1375; KG, NZM 2003, 816; OLG Frankfurt a.M., FGPrax 2003, 175; Demharter, NZM 2002, 233, 235, 236; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 49 Rdn. 83; Keidel/Zimmermann, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 14 FGG Rdn. 35).
  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 157/05

    Erzwungener Aufenthalt des nicht einreiseberechtigten Ausländers im

    Das Rechtsmittel ist zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10. Aufl. § 14 Rn. 8), hier jedoch unzulässig, weil sie das Landgericht nicht zugelassen hat (OLG München Beschluss vom 1.6.2005 - 34 Wx 57/05; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG Schleswig NVwZ-RR 2005, 858).
  • OLG Dresden, 18.03.2004 - 22 WF 3/04

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Beschwerdefrist

    Diese Verweisung bedeutet aber nur, dass zur Beurteilung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels die Regelungen der ZPO heranzuziehen sind, wohingegen sich das Verfahren im Übrigen - insbesondere hinsichtlich des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts, der einzuhaltenden Frist und Form sowie der Beschwerdeberechtigung - nach den Vorschriften des FGG (§§ 19 ff. FGG) richtet (vgl. BayObLG, NJW 2002, 2573; OLG Celle, FGPrax 2003, 30; OLG Saarbrücken, OLGR 2003, 450, 451; OLG Bamberg, NJW-RR 2003, 1163; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 175; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34 a).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2006 - 20 W 108/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe

    Dies gilt sowohl, wenn das Landgericht eine Erstbeschwerde gegen eine Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des Amtsgerichts zurückweist, als auch dann, wenn es für das Beschwerdeverfahren in der Hauptsache die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnt (BGH NZM 2004, 795; Senat, Beschl. v. 05.11.2002 -20 W 380/02- und vom 02.03.2006 -20 W 66/2006- für das WEG-Verfahren und FGPrax 2003, 175 für das Betreuungsverfahren; BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Hamm FGPrax 2002, 227; KG FGPrax 2003, 252; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 134; Palandt/Bassenge: WEG, 65. Aufl., § 45, Rdnr. 6; Weitnauer/Mansel: WEG, 9. Aufl., nach § 43, Rdnr. 28; Keidel/Zimmermann: FGG, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 34; Zöller/Philippi: ZPO, 25. Aufl., § 127, Rdnr. 51).
  • OLG München, 30.09.2005 - 34 Wx 78/05

    Berücksichtigung neuer Tatsachen nach Erlass der Beschwerdeentscheidung im

    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht richtet, ist das Rechtsmittel zwar an sich statthaft (§ 14 FGG, § 574 Abs. 1, Nr. 2 ZPO; Bassenge/Herbst/Roth FGG 10.Aufl. § 14 Rn.8), hier jedoch unzulässig, weil das Landgericht sie nicht zugelassen hat (BayObLG FGPrax 2002, 182; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2003, 175; OLG München Beschluss vom 1.6.2005, 34 Wx 057/05).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 14 Wx 47/08

    Verfahrensrecht - Versagung der PKH im WEG-Beschwerdeverfahren: Rechtsmittel?

    Deshalb entspricht es allgemeiner, vom Senat geteilter Auffassung, dass seit dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes zum 01.01.2002 eine sofortige Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse nur noch gegen erstinstanzliche Entscheidungen vorgesehen ist (vgl. OLG Frankfurt FGPrax 2003, 175; Zimmermann in Keidel/kuntze/Winkler FGG, 15. A., Rn. 35 zu § 14 m. w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 03.07.2003 - 12 W 128/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2814
KG, 03.07.2003 - 12 W 128/03 (https://dejure.org/2003,2814)
KG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 12 W 128/03 (https://dejure.org/2003,2814)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 12 W 128/03 (https://dejure.org/2003,2814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen einen Streitwertbeschluss; Auswirkungen der einseitigen Erledigungserklärung durch den Kläger auf den Streitwert; Prozentualer Abschlag vom bisherigen Wert der Hauptsache als Konsequenz; Prüfungsumfang des Gerichts bezüglich des ...

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; BRAGO § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GKG § 25; ZPO § 3; ZPO § 91a; BRAGO § 9
    Streitwertberechnung bei einseitiger Erledigungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 116
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 W 26/09

    Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung

    Deren Gegenstand sei nur noch das Kosteninteresse, während die Frage nach Zulässigkeit und Begründetheit des ursprünglichen Leistungsbegehrens jetzt bloß noch eine Vorfrage sei, die nur inzident zu prüfen sei (vgl. BGH WuM 2008, 35 und 2007, 93; BGH NJW-RR 2005, 1728 = MDR 2006, 109; BGH WM 1991, 2009; BGH NJW-RR 1990, 1474 = FamRZ 1990, 1125; BGH NJW-RR 1988, 1465 = MDR 1989, 58; OLG Stuttgart AGS 2009, 316; KG Berlin KGR 2007, 509 und 1997, 283; KG Berlin JurBüro 2003, 644 und 2006, 201 (LS); KG Berlin MDR 2004, 116 und 1999, 380; OLG Hamm JurBüro 2005, 598 (LS) und MDR 2000, 175; OLG Jena OLG-NL 2002, 18; OLG Nürnberg JurBüro 2006, 478 und 2002, 368; OLG Schleswig OLGR 1999, 79; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; OLG Köln OLGR 2005, 19 und NZM 2000, 305; OLG Naumburg 1998, 138; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.11.1987, 1 W 44/87 zit. nach juris; OLG Düsseldorf (18. ZS) OLGR 1993, 236; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 91a Rn 48; Musielak/Heinrich, ZPO, 6. Aufl., § 3 Rn 26, Stichw.
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2020 - 4 W 9/20

    Streitwertfestsetzung: Klage des Darlehensnehmers auf Feststellung des

    Nach herrschender Meinung, insbesondere nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzugehen der Streitfall keinen Anlass gibt, ist bei der einseitigen vollständigen Erledigungserklärung in der Regel das Interesse an einer günstigen Kostenentscheidung maßgeblich (BGH, Urteil vom 08.03.1990 - I ZR 116/88, NJW 1990, 3147, 3148; BGH, Beschluss vom 30.09.1998 - XII ZR 163/98, NZM 1999, 21; KG, Beschluss vom 03.07.2003 - 12 W 128/03, MDR 2004, 116; MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl. § 3 Rn. 69).
  • OLG Köln, 11.10.2004 - 8 W 24/04

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Dieser Auffassung haben sich vor allem in neuerer Zeit zahlreiche Senate der Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. z. B. OLG Frankfurt OLGR 2001, 12; OLG Naumburg FamRZ 2002, 680; OLG Düsseldorf OLGR 2002, 296; OLG Nürnberg JurBüro 2002, 368; OLG Hamm OLGR 2001, 297, OLGR 2002, 376; OLG München, Beschluss vom 10.12.2001 - 27 W 303/01, juris-Dokument Nr. KORE427392002; KG MDR 2004, 116; ebenso OLG Jena OLG-NL 2002, 18, alle mit weiteren Rechtsprechungs- und Literaturnachw.; ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 91a Rdn. 48).
  • OLG Nürnberg, 04.05.2006 - 5 W 878/06

    Bemessung des Streitwertes bei einseitiger (Teil-)Erledigungserklärung

    Manche vertreten die Auffassung, die einseitige Erledigungserklärung verändere den Streitwert überhaupt nicht, andere nehmen wegen des Feststellungscharakters der neuen Klage einen mehr oder weniger großen Abschlag vom Hauptsachewert vor, wieder andere stellen nur auf das Kosteninteresse des Klägers ab (vgl. die eindrucksvolle Übersicht im Beschluss des Kammergerichts vom 03. Juli 2003, MDR 2004, 116).
  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1104/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schadensersatzanspruch bei sukzessiver Verursachung eines

    Schließlich wird die Auffassung vertreten, dass sich der Streitwert im Fall der einseitigen Erledigungserklärung regelmäßig auf das Kosteninteresse des Klägers ermäßige (vgl. BGHZ 106, 359, 366 f.; KG, MDR 2004, 116 m.w.N.).
  • KG, 09.01.2006 - 22 W 60/05

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung der bereits in den Nichtabhilfebeschluss des Landgerichts zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, NJW-RR 1990, 1474; BGH, NZM 1999, 21; BGH, NJW-RR 1996, 1210; BGH, NJW-RR 1993, 765) und der Rechtsprechung der anderen Senate des Kammergerichts (z.B. Beschluss vom 13. Mai 2004 - Aktenzeichen 8 W 41/04 - GE 2004, 1231; Beschluss vom 3. Juli 2003 - Aktenzeichen 12 W 128/03 - MDR 2004, 116, 117), wonach sich der Streitwert nach einer einseitigen Erledigungserklärung nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigung entstandenen Kosten bemisst.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5779
OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02 (https://dejure.org/2002,5779)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2002 - 15 U 95/02 (https://dejure.org/2002,5779)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 15 U 95/02 (https://dejure.org/2002,5779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung in einem Zeitungsartikel; Voraussetzungen einer unzulässigen Schmähkritik; Wertung einer Erklärung als Meinungsäußerung; Schutz der Kritikfreiheit und Meinungsfreiheit ; Voraussetzungen eines rechtswidrigen Eingriffs in das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2003, 267
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Dies gilt insbesondere in den Fallkonstellationen, in denen die Äußerung in entscheidender Weise durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meines geprägt wird (vgl. BGHZ 132, 13, 21 m.w.N.; BGHZ 143, 199, 208).

    Die Voraussetzungen des - eng auszulegenden - Begriffs der Schmähkritik sind gegeben, wenn bei der betroffenen Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGHZ 143, 199, 209 m.w.N.; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 06.08.2002, a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Hierfür kommt es in Abgrenzung zur Tatsachenbehauptung darauf an, ob die Äußerung einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGHZ 139, 95, 102 m.w.N.).

    Sie lassen sich daher im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen nicht als wahr oder unwahr beweisen (BGHZ 139, 95, 102 m.w.N.).

  • OLG Köln, 06.08.2002 - 15 U 63/02

    Medienrecht; Abgrenzung Meinungsäußerung; Schmähkritik

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Betrifft eine Meinungsäußerung eine die Öffentlichkeit besonders berührende Frage, so ist der Einsatz auch starker Ausdrücke, polemisierender Wendungen und überspitzter, plakativer Wertungen zulässig (BGH NJW 1981, 2117; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn 5.82; vgl. ferner die Entscheidung des Senates vom 06.08.2002, OLGR 2002, 411: Vorwurf gegenüber einem wissenschaftlichen Archiv, "man habe hier gefälscht und umsortiert", um die Rolle eines Sportfunktionärs "vor 1945 zu beschönigen").

    Die Voraussetzungen des - eng auszulegenden - Begriffs der Schmähkritik sind gegeben, wenn bei der betroffenen Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (BGHZ 143, 199, 209 m.w.N.; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 06.08.2002, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Dies ist der Fall, wenn sich der Äußerung die Behauptung wenigstens einer konkret-greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt und sie sich in einem pauschalen Urteil erschöpft (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Dies gilt insbesondere in den Fallkonstellationen, in denen die Äußerung in entscheidender Weise durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meines geprägt wird (vgl. BGHZ 132, 13, 21 m.w.N.; BGHZ 143, 199, 208).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Von einem Überwiegen des Wertungscharakters in diesem Sinne ist auszugehen, wenn der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass er gegenüber der Wertung in den Hintergrund tritt (BGHZ 45, 296, 304).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Um die Zulässigkeit der Äußerung einer tendenziell herabsetzenden Meinung hinreichend beurteilen zu können, ist daher im nachfolgenden Rechtsstreit die Offenbarung tatsächlicher Bezugspunkte erforderlich (BGH NJW 1974, 1762; vgl. auch Soehring, a.a.O.).
  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Betrifft eine Meinungsäußerung eine die Öffentlichkeit besonders berührende Frage, so ist der Einsatz auch starker Ausdrücke, polemisierender Wendungen und überspitzter, plakativer Wertungen zulässig (BGH NJW 1981, 2117; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Rn 5.82; vgl. ferner die Entscheidung des Senates vom 06.08.2002, OLGR 2002, 411: Vorwurf gegenüber einem wissenschaftlichen Archiv, "man habe hier gefälscht und umsortiert", um die Rolle eines Sportfunktionärs "vor 1945 zu beschönigen").
  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 78/83
    Auszug aus OLG Köln, 17.12.2002 - 15 U 95/02
    Von Bedeutung ist insbesondere, ob der Äußerung Sachnähe zu einem ihr zugrunde liegenden Tatbestand zukommt (Soehring, Presserecht, Rn 20.9; vgl. ferner die Senatsentscheidung vom 02.08.1983, AfP 1983, 472).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    So liegt es, wenn sich der Äußerung die Behauptung einer konkret greifbaren Tatsache nicht entnehmen lässt, sie sich vielmehr in einem pauschalen Urteil erschöpft (BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08, Rn. 15; OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002 - 15 U 95/02, Rn. 15).
  • AG Oldenburg, 18.12.2008 - 46 Ds 73/08

    Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede im geistigen Meinungskampf ohne

    Der Begriff der Schmähkritik muss eng ausgelegt werden, weil die Meinungsfreiheit konstituierend für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist, vergleiche insbesondere OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002, Aktenzeichen: 15 U 95/02 mit weiteren Nachweisen - Juris -.

    Trotz des festgestellten Überwiegens wertender Elemente und des daraus folgenden unterschiedlichen Rechtmäßigkeitsmaßstabes würde die Meinungsäußerung weitgehend der engeren, nur für Tatsachenbehauptungen geltenden Überprüfung auf ihre Wahrheit unterstellt und der Tatsachenbehauptung damit rechtlich in unzulässiger Weise angenähert, vergleiche OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002 zum Aktenzeichen 15 U 95/02.

  • AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07

    Abzocke; Behauptungen; Betrug; Dafürhalten; Duldung; Ehrenschutz; Endverbrauch;

    Der Begriff der Schmähkritik muss eng ausgelegt werden, weil die Meinungsfreiheit konstituierend für die freiheitlich demokratische Grundordnung ist, vgl. insbesondere OLG Köln, Urteil vom 17.12.2002, 15 U 95/02, m.w.N. Die Diffamierung der Person muss im Vordergrund stehen, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabsetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, BGHZ 143, S. 199, 209 m.w.N. Von Bedeutung ist hierbei insbesondere, ob der Äußerung Sachnähe zu einem ihr zugrundeliegenden Tatbestand zukommt, OLG Köln a.a.O.

    Trotz des festgestellten Überwiegens wertender Elemente und des daraus folgenden unterschiedlichen Rechtmäßigkeitsmaßstabes würde die Meinungsäußerung weitgehend der engeren, nur für Tatsachenbehauptungen geltenden Überprüfung auf ihre Wahrheit unterstellt und der Tatsachenbehauptung damit rechtlich in unzulässiger Weise angenähert, vgl. OLG Köln, Urteil vom 17.12.02, 15 U 95/02.

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7722
OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.04.2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7722)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. April 2003 - 3 W 56/03 (https://dejure.org/2003,7722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Beschlusses der Vorinstanz und Zurückverweisung; Entscheidung über außergerichtlichen Auslagen des Beschwerdeverfahrens; Entscheidung über Kostenerstattung nach § 13 a Abs. 2 Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG); Prüfung der Notwendigkeit der ...

  • Bt-Recht

    Voraussetzung und Reichweite der Entscheidung über außergerichtliche Auslagen nach

  • Judicialis

    FGG § 20 a Abs. 41 Satz 2; ; FGG § 13 a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 20a Abs. 1 Satz 2; FGG § 13a Abs. 2
    Zur Entscheidung über die außergerichtliche Auslagen des Beschwerdeverfahrens bei Zurückverweisung an die Vorinstanz; zur Bindung des Rechtspflegers an die Entscheidung des Gerichts im Kostenfestsetzungsverfahren; zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02

    Auslagen des Betreuers bei ungerechtfertigter Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 -3 W 144/02 - OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548; BT-Drucks. 11/4528, 95; Bauer in HK-Bur, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 13 a Rdnr. 36; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b).

    Die vom Landgericht aufgehobene Entscheidung des Amtsgerichts war verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und deshalb ungerechtfertigt im Sinne des § 13 a Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO).

    Die Entscheidung über eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist ebenfalls dem Amtsgericht vorzubehalten, das diese Entscheidung nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG zu treffen haben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO; OLG Hamm aaO; Keidel/Zimmermann aaO § 13a Rdnr. 39).

  • BGH, 16.01.1969 - VII ZR 66/66

    Gebührenansprüche eines Rechtsanwalts - Einbeziehung nicht rechtshängiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren wird gemäß § 118 Abs. 1 BRAGO eine Gebühr in Höhe von 5/10 bis 10/10 geschuldet, zu der regelmäßig Postgebühren und Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 932, 933; Senat, Beschluss vom 23. März 1999 - 3 W35/99 - BayObLGZ 1990, 350, 351; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 14. Aufl. § 61 Rdnr. 2; Keidel/Zimmermann aaO Rdnr. 10 vor § 13 a).
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 205/92

    Kostenentscheidung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Diese ist der wieder mit der Sache befassten Vorinstanz zu überlassen (vgl. BayObLGZ 1960, 254, 261; BayObLG, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 1Z BR 135/00 - vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 823; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 36).
  • BayObLG, 27.10.2000 - 1Z BR 135/00

    Anfechtung einer Kostenentscheidung bei Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Diese ist der wieder mit der Sache befassten Vorinstanz zu überlassen (vgl. BayObLGZ 1960, 254, 261; BayObLG, Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 1Z BR 135/00 - vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 823; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 36).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.1997 - 11 Wx 74/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 -3 W 144/02 - OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548; BT-Drucks. 11/4528, 95; Bauer in HK-Bur, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 13 a Rdnr. 36; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03
    Für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren wird gemäß § 118 Abs. 1 BRAGO eine Gebühr in Höhe von 5/10 bis 10/10 geschuldet, zu der regelmäßig Postgebühren und Umsatzsteuer hinzuzurechnen sind (vgl. BGH NJW 1969, 932, 933; Senat, Beschluss vom 23. März 1999 - 3 W35/99 - BayObLGZ 1990, 350, 351; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 14. Aufl. § 61 Rdnr. 2; Keidel/Zimmermann aaO Rdnr. 10 vor § 13 a).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 146/02

    Sammelmitgliedschaft III

    Die Klage hatte vor dem Landgericht wie auch vor dem Oberlandesgericht Erfolg (OLG Zweibrücken OLG-Rep 2003, 78).
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Rechtsprechung
   KG, 23.06.2003 - 22 W 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12797
KG, 23.06.2003 - 22 W 134/03 (https://dejure.org/2003,12797)
KG, Entscheidung vom 23.06.2003 - 22 W 134/03 (https://dejure.org/2003,12797)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 22 W 134/03 (https://dejure.org/2003,12797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme eine Klage; Zustellung der Klageschrift als Voraussetzung für den Erlass einer Kostenentscheidung; Auswirkung einer nachträglichen Zustellung

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 5; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3
    Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 31.10.2002 - 7 WF 3134/02

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 22 W 134/03
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine solche Kostenentscheidung nicht in Betracht kommt, wenn bei Eingang der Erklärung über die Klagerücknahme die Klage noch nicht zugestellt worden ist und eine Klagezustellung auch nicht mehr vorgenommen wird (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269, Rn. 8a, 8c; Kammergericht, Beschluss vom 20. Januar 2003 -23 W 241/02- = KG-Report 2003, 109; OLG Nürnberg, MDR 2003, 410: Eine nachträgliche Klagezustellung wurde durch den Kläger ausdrücklich abgelehnt; LG Bad Kreuznach, MDR 2003, 411; wohl auch in diesem Sinne, aber unklar, ob nachträgliche Anordnung und Durchführung der Klagezustellung ausreicht: Gehrlein, MDR 2003, 421).
  • KG, 20.01.2003 - 23 W 241/02

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit; Anfechtbarkeit des

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 22 W 134/03
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine solche Kostenentscheidung nicht in Betracht kommt, wenn bei Eingang der Erklärung über die Klagerücknahme die Klage noch nicht zugestellt worden ist und eine Klagezustellung auch nicht mehr vorgenommen wird (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269, Rn. 8a, 8c; Kammergericht, Beschluss vom 20. Januar 2003 -23 W 241/02- = KG-Report 2003, 109; OLG Nürnberg, MDR 2003, 410: Eine nachträgliche Klagezustellung wurde durch den Kläger ausdrücklich abgelehnt; LG Bad Kreuznach, MDR 2003, 411; wohl auch in diesem Sinne, aber unklar, ob nachträgliche Anordnung und Durchführung der Klagezustellung ausreicht: Gehrlein, MDR 2003, 421).
  • LG Bad Kreuznach, 07.01.2003 - 1 T 4/03

    Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien als Voraussetzung einer

    Auszug aus KG, 23.06.2003 - 22 W 134/03
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine solche Kostenentscheidung nicht in Betracht kommt, wenn bei Eingang der Erklärung über die Klagerücknahme die Klage noch nicht zugestellt worden ist und eine Klagezustellung auch nicht mehr vorgenommen wird (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269, Rn. 8a, 8c; Kammergericht, Beschluss vom 20. Januar 2003 -23 W 241/02- = KG-Report 2003, 109; OLG Nürnberg, MDR 2003, 410: Eine nachträgliche Klagezustellung wurde durch den Kläger ausdrücklich abgelehnt; LG Bad Kreuznach, MDR 2003, 411; wohl auch in diesem Sinne, aber unklar, ob nachträgliche Anordnung und Durchführung der Klagezustellung ausreicht: Gehrlein, MDR 2003, 421).
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